I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 21. Februar 2008 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten beider Rechtszüge.
III. Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen eine Beitragsnachforderung aufgrund einer Betriebsprüfung. Der vorliegende Rechtsstreit ist ein Musterverfahren für die beitragsrechtliche Behandlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen, die sich in gegenseitiger Variabilität berechnen.
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