beitragspflichtigen Beschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH
BSG, Urteil vom 28.01.1992 - Aktenzeichen 11 RAr 133/90
DRsp Nr. 1998/3622
beitragspflichtigen Beschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH
1. Die Prüfung der Mehrheitsverhältnisse innerhalb der GmbH verlangt im Einzelfall die Feststellung, ob bei Ehegatten, die gemeinsam über die Stimmenmehrheit verfügen, eine Interessenlage denkbar ist, bei der die wirtschaftlichen Interessen der Ehegatten-Gesellschafter auseinandergehen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Gründe:
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