BSG - Urteil vom 28.01.1992
11 RAr 133/90
Fundstellen:
GmbHR 1992, 810

beitragspflichtigen Beschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

BSG, Urteil vom 28.01.1992 - Aktenzeichen 11 RAr 133/90

DRsp Nr. 1998/3622

beitragspflichtigen Beschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

1. Die Prüfung der Mehrheitsverhältnisse innerhalb der GmbH verlangt im Einzelfall die Feststellung, ob bei Ehegatten, die gemeinsam über die Stimmenmehrheit verfügen, eine Interessenlage denkbar ist, bei der die wirtschaftlichen Interessen der Ehegatten-Gesellschafter auseinandergehen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Gründe: