BSG - Urteil vom 15.02.1989
12 RK 34/87
Normen:
RVO § 385 Abs. 1, § 165 Abs. 1 Nr. 1, § 1227 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; AFG § 168 Abs. 1 S. 1;

Beitragspflicht von Vergütungen von Zeitungsausträgern für die Werbung neuer Abonnenten

BSG, Urteil vom 15.02.1989 - Aktenzeichen 12 RK 34/87

DRsp Nr. 1999/6815

Beitragspflicht von Vergütungen von Zeitungsausträgern für die Werbung neuer Abonnenten

1. Bei einer Zeitungsausträgerin, die keine für eine selbständige Tätigkeit kennzeichnende Werbeinitiative entfaltet, sondern lediglich Wünsche von Interessenten an den Zeitungsverlag weitergibt, stellt die werbende Tätigkeit keinen von dieser Beschäftigung abtrennbarer und einer eigenen rechtlichen Beurteilung fähigen Teil der Gesamttätigkeit dar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 385 Abs. 1, § 165 Abs. 1 Nr. 1, § 1227 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; AFG § 168 Abs. 1 S. 1;