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Die Beteiligten streiten über die Höhe der für das Jahr 2000 zu zahlenden Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung.
Der 1955 geborene Kläger erwarb im März 1997 zum Kaufpreis von 60.000,00 DM einen Geschäftsanteil von 20 vH an der P. & Co GmbH, deren Stammkapital 300.000,00 DM betrug. Vom Mai 1997 bis Juni 1999 war er bei dieser GmbH als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Anschließend bezog er von Juli bis Dezember 1999 Arbeitslosengeld.
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