Beitragspflicht von Direktversicherungsbeiträgen bei Entgeltumwandlung
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.07.2007 - Aktenzeichen L 3 RJ 204/03
DRsp Nr. 2008/9100
Beitragspflicht von Direktversicherungsbeiträgen bei Entgeltumwandlung
1. Es liegt kein versicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vor, wenn die Beiträge zu einer der pauschalen Besteuerung unterliegenden Direktversicherung vom Arbeitgeber zusätzlich zum vereinbarten Arbeitsentgelt geleistet werden, wobei es unerheblich ist, ob die Prämien im Vergleich zum bisherigen Lohn zusätzlich aufgebracht werden, oder ob sie aus einer für die Zukunft vereinbarten Entgeltumwandlung stammen.
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