Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 19. Mai 2006 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger von der Beklagten die Tragung des hälftigen Pflegeversicherungsbeitrags über den 31.3.2004 hinaus verlangen kann, ob der von ihm zu tragende Krankenversicherungsbeitrag ab 1.7.2005 allein nach der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes ohne Erhebung eines zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrags zu berechnen und seine Bruttoaltersrente ab 1.7.2005 zumindest in Höhe der Inflationsrate anzupassen ist.
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