LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 11.11.2015
12 Sa 215/14
Normen:
Abschnitt II VTV § 18 Abs. 2, 19, 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 12.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2212/12

Beitragspflicht eines Betriebes, der Brandschutzabschottungen für Elektroinstallationsbetriebe herstellt, zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.11.2015 - Aktenzeichen 12 Sa 215/14

DRsp Nr. 2016/12078

Beitragspflicht eines Betriebes, der Brandschutzabschottungen für Elektroinstallationsbetriebe herstellt, zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

Einzelfall einer Beitragsklage im Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

Ein Betrieb, der - in der Regel als Subunternehmer für Elektroinstallationsbetriebe - Brandschutzabschottungen von Elektroinstallationsarbeiten herstellt, fällt unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 12. Dezember 2013 - 4 Ca 2212/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Abschnitt II VTV § 18 Abs. 2, 19, 1 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Beitragsverpflichtungen des Beklagten nach dem Sozialkassentarifvertrag des Baugewerbes für die Zeit von Dezember 2007 bis Juli 2012.