Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 10.07.2014 abgeändert und die Feststellungsklage des Klägers abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt 2/3, der Kläger 1/3 der Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|