Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. November 2011 geändert.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 9. September 2010 wird auch insoweit zurückgewiesen, als die Beklagte Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung für die besondere Zuwendung nach §
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch für das Berufungs- und Revisionsverfahren in vollem Umfang.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob die "besondere Zuwendung für Haftopfer" nach §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|