BSG - Urteil vom 17.08.2000
B 10 LW 3/99 R
Normen:
ALG § 92 Abs. 1 ; FELEG § 14 Abs. 1 ; GAL § 27 Abs. 1 S. 5;
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen, vom 19.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen L 1 LW 32/97
SG Stade, vom 03.09.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 Rlw 15/97

Beitragsfreie Anrechnung von Ehezeiten in der Alterssicherung der Landwirte, Auslegung von Gesetzen

BSG, Urteil vom 17.08.2000 - Aktenzeichen B 10 LW 3/99 R

DRsp Nr. 2001/3817

Beitragsfreie Anrechnung von Ehezeiten in der Alterssicherung der Landwirte, Auslegung von Gesetzen

1. Durch die beitragsfreie Anrechnung von Ehezeiten, für die der Ehegatte Beiträge als Landwirt zur Altershilfe gezahlt hat, werden auch auch weiterentrichtete Pflichtbeiträge eingeschlossen. 2. Für die Auslegung des in einer Gesetzesbestimmung zum Ausdruck kommenden objektivierten Willens des Gesetzgebers ist die subjektive Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe oder gar die Auffassung der Behörden, in deren Zuständigkeit die Ausführung des Gesetzes fällt, nicht entscheidend. Maßgebend ist vielmehr, wie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

ALG § 92 Abs. 1 ; FELEG § 14 Abs. 1 ; GAL § 27 Abs. 1 S. 5;

Gründe:

I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach dem Gesetz über eine Alterssicherung für Landwirte (ALG) erfüllt.