Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Versicherungspflicht der Klägerin zur gesetzlichen Rentenversicherung für ihre Tätigkeit als Tagesmutter in dem Zeitraum vom 1. Januar 2009 einschließlich der Beitragsforderung der Beklagten vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011.
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