LSG Rheinland-Pfalz, vom 18.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KR 39/03
SG Speyer, vom 25.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KR 63/01
Beitragserstattung in der Krankenversicherung, zu Unrecht entrichtete Beiträge
BSG, Beschluß vom 14.07.2004 - Aktenzeichen B 12 KR 25/04 B
DRsp Nr. 2004/14351
Beitragserstattung in der Krankenversicherung, zu Unrecht entrichtete Beiträge
Auch in denjenigen Zeiträumen waren Beiträge für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nicht nach § 26 Abs. 2SGB IV zu Unrecht entrichtet, für die das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz festgestellt, jedoch die weitere Anwendbarkeit der entsprechenden beitragsrechtlichen Vorschriften zugelassen hatte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]