Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 30. August 2011 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass sie von der Beklagten zu der neuen Gefahrtarifstelle 1 des Gefahrtarifs 2005 veranlagt wurde.
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