Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. November 2011 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 12 534,46 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten über die Höhe der von der Klägerin an die beklagte Berufsgenossenschaft für die Jahre 1999, 2000 und 2001 nachzuzahlenden Beiträge.
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