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Der Kläger begehrt einen höheren Wert seines Rechts auf Regelaltersrente (RAR).
Der im Jahre 1933 geborene Kläger wurde im Jahre 1964 Chefarzt des Krankenhauses in S. . Gemäß Urkunde vom 13. Februar 1962 wurde er in das Zusatzversorgungssystem der Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen der DDR gemäß der Verordnung vom 12. Juli 1951 (GBl S 675) einbezogen. Beiträge zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung entrichtete er seit Juli 1988.
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