Beitragsbemessung in der Unfallversicherung bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten
BSG, Urteil vom 12.06.1989 - Aktenzeichen 2 RU 53/88
DRsp Nr. 1999/6726
Beitragsbemessung in der Unfallversicherung bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten
1. Ob nach § 728 Abs. 3RVO der vierfache Beitragssatz zu fordern ist, weil nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten ausgeführt wurden, ist danach zu beurteilen, ob das Bauunternehmen zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung in seinem Bestand gesichert ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]