Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 01.07.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht (noch) die Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Einkünfte aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Versichertenberater.
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