LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.08.2009
L 9 KR 304/08
Normen:
EStG § 10d; EStG § 2; GG Art. 3; SGB XI § 46; SGB IV § 15; SGB V § 223; SGB V § 240;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 07.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 138/07

Beitragsbemessung für hauptberuflich selbständige Erwerbstätige; Verfassungsmäßigkeit des Verweises auf die allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts; Zulässigkeit der Beitragsfestsetzung zur sozialen Pflegeversicherung für freiwillig krankenversicherte Mitglieder

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.08.2009 - Aktenzeichen L 9 KR 304/08

DRsp Nr. 2009/25244

Beitragsbemessung für hauptberuflich selbständige Erwerbstätige; Verfassungsmäßigkeit des Verweises auf die allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts; Zulässigkeit der Beitragsfestsetzung zur sozialen Pflegeversicherung für freiwillig krankenversicherte Mitglieder

1. Ermittelt eine Krankenkasse die beitragspflichtigen Einnahmen freiwillig versicherter Selbstständiger, in dem sie deren dem Einkommenssteuerbescheid entnommenen Gewinn eines bestimmten Kalenderjahres nur auf die Tage dieses Jahres verteilt, an denen der Versicherte kein Krankengeld bezog, bedarf es hierfür einer Satzungsregelung. 2. Dass § 15 Abs. 1 SGB IV für die Ermittlung von Arbeitseinkommen nur auf die allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts verweist und keine vollständige Parallelität zwischen Sozial- und Einkommenssteuerrecht anordnet, ist nicht verfassungswidrig. 3. Eine Krankenkasse ist nicht befugt, für ihre freiwilligen Mitglieder Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung festzusetzen.