Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 26.01.2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob steuerliche Veräußerungsgewinne bei Aufgabe des Gewerbebetriebs beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind.
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