Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 2. November 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten über die Nachforderung von Beiträgen zur freiwilligen Krankenversicherung.
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