Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 16. Juli 2012 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Beitrags- und Versicherungspflicht der Klägerin in der Alterssicherung der Landwirte in der Zeit vom 1. Mai 2006 bis 31. März 2009.
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