LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 14.06.2016
L 3 U 114/15 NZB
Normen:
SGG § 183 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 29.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 U 135/11

Beiträge zur landwirtschaftlichen UnfallversicherungNichtzulassungsbeschwerdeKeine Kostenprivilegierung für landwirtschaftliche Unternehmer

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.06.2016 - Aktenzeichen L 3 U 114/15 NZB

DRsp Nr. 2016/13920

Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung Nichtzulassungsbeschwerde Keine Kostenprivilegierung für landwirtschaftliche Unternehmer

1. In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist geklärt, dass landwirtschaftlichen Unternehmern die Kostenprivilegierung im SGG nicht zusteht, wenn sie sich in ihrer Eigenschaft als Unternehmer gegen die Erhebung von Beiträgen durch die Berufsgenossenschaften wenden. 2. Hintergrund ist, dass diese Privilegierung nach dem eindeutigen und einer erweiterten Auslegung nicht zugänglichen Gesetzeswortlaut in § 183 S. 1 SGG ("soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind") nur für Beteiligte gilt, die im konkreten Rechtsstreit Ansprüche oder sonstige Rechte geltend machen, die gerade aus ihrer Eigenschaft als Versicherte, Leistungsempfänger etc. resultieren.

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 29. Mai 2015 wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.

Der Streitwert wird auf 359,35 EUR festgesetzt.

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 183 S. 1;

Gründe:

I.