Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 29. Mai 2015 wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.
Der Streitwert wird auf 359,35 EUR festgesetzt.
Der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I.
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