LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 21.04.2005
2 Ta 80/05
Normen:
ZPO § 121 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 11.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 199/05

Beiordnung eines Rechtsanwaltes für hörbehinderten Kläger auch in einfach gelagertem Fall

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.04.2005 - Aktenzeichen 2 Ta 80/05

DRsp Nr. 2005/8178

Beiordnung eines Rechtsanwaltes für hörbehinderten Kläger auch in einfach gelagertem Fall

»Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet es, auch bei einem einfach gelagerten Sachverhalt einem hörbehinderten Kläger zur Wahrnehmung seiner Rechte einen Rechtsanwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe beizuordnen, wenn der hörbehinderte Kläger der mündlichen Verhandlung nur schwer folgen kann und der Rechtsanwalt über Erfahrungen in der Verständigung mit Hörbehinderten verfügt.«

Normenkette:

ZPO § 121 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Mit seiner Beschwerde erstrebt der Kläger im Rahmen der Prozesskostenhilfe Beiordnung eines Rechtsanwalts.