Die Beschwerde der Beigeladenen zu 1. bis 6. gegen den Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt vom 28. April 2015 wird zurückgewiesen.
Die Beigeladenen zu 1. bis 6. tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Beschwerdeverfahren. Außergerichtliche Kosten der Beklagten sind nicht zu erstatten.
Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten in der Hauptsache um die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geleisteten Übergangsversorgungen an ausgeschiedene Mitarbeiter der Klägerin.
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