1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 12. Januar 2011 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über eine Beihilfe im Krankheitsfall.
Der Kläger war seit 1993 bei der Beklagten in einem Krankenhaus beschäftigt.
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