Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 28.02.2008 wird zurückgewiesen.
I. Streitig ist die Übernahme der Kosten eines gemäß § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) eingeholten Gutachtens auf die Staatskasse.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|