LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.02.2012
20 Sa 1790/11
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 16.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 57 Ca 3483/11

Begründung von Urlaubsansprüchen während Zeiten der durchgehenden Arbeitsunfähigkeit

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2012 - Aktenzeichen 20 Sa 1790/11

DRsp Nr. 2012/21130

Begründung von Urlaubsansprüchen während Zeiten der durchgehenden Arbeitsunfähigkeit

§ 7 Abs. 3 BUrlG ist im Wege richtlinienkonformer Rechtsfortbildung nur insoweit teleologisch zu reduzieren, als sich der Übertragungszeitraum für den Vollurlaubsanspruch von den im BUrlG vorgesehenen drei Monaten auf 15 Monate verlängert (so auch LAG Baden-Württemberg - 10 Sa 19/10 - 28.12.2011). Ist der Arbeitnehmer aufgrund durchgehender Arbeitsunfähigkeit auch während dieses zusätzliche 15-monatigen Zeitraums gehindert, die Freistellung von der Arbeitspflicht in Anspruch zu nehmen, so verfällt der Urlaubsanspruch.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16.06.2011 - 57Ca 1790/11 - teilweise abgeändert und die Klage insoweit abgewiesen, als die Beklagte verurteilt worden ist, an die Kläger mehr als 5.227,80 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.11.2010 zu zahlen. Insoweit wird die Klage abgewiesen.

II. Von den Kosten des Rechtsstreits I. Instanz haben bei einem Streitwert von 32.151,52 Euro die Klägerin 83,7 % und die Beklagte 16,3 % zu tragen. Von den Kosten der II. Instanz haben die Klägerin 80,3 % und die Beklagte 19,7 %.

III. Die Revision wird für die Klägerin und die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand: