I. Die Klägerin befasst sich mit der Vermittlung und Vermarktung von Profi-Fußballern, unter ihnen Herr K O, der ein entfernter Neffe des Geschäftsführers der Klägerin ist. Die Beklagte hat alle Spieler der Bundesliga-Mannschaft CM als Angestellte unter Vertrag. Herr O ist bei ihr gemäß Vertrag vom 11.12.1997 seit dem 01.10.1997 angestellt.
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