SG Oldenburg (Oldenburg) - S 8 RJ 291/99 - 10.02.2000,
Begründung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Urteil vom 11.12.2002 - Aktenzeichen B 5 RJ 20/02 R
DRsp Nr. 2003/6175
Begründung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren
Wenn die Begründung einer Revision keine Auseinandersetzung mit den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils, mit dem das der Klage stattgebende Urteil des SG aufgehoben worden war, enthält und lediglich auf die Entscheidungsgründe des Sozialgerichts Bezug nimmt, so entspricht sie nicht den gesetzlichen Anforderungen und führt zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]