Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin Anspruch auf Zuerkennung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) als 80 hat.
Mit Bescheid vom 1. August 1995 hatte der Beklagte den GdB mit 80 festgestellt und das Merkzeichen "G" zuerkannt. Das Sozialgericht (
Die Revision ist unzulässig.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|