Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Halle vom 27. Januar 2014 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin begehrt die Zulassung der Berufung gegen einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Halle (
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