Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 6. Juli 2018 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Beklagte begehrt die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem das Sozialgericht (
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