LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 10.02.2022
L 7 AS 72/22 NZB
Normen:
SGG § 144 Abs. 2 Nr. 1; SGB II § 21 Abs. 6; SGB V;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 07.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 AS 3114/20

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - hier zu Rechtsfragen im Falle der Gewährung eines Mehrbedarfs nach dem SGB II wegen nicht verschreibungspflichtiger Medikamente

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.02.2022 - Aktenzeichen L 7 AS 72/22 NZB

DRsp Nr. 2022/5722

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache – hier zu Rechtsfragen im Falle der Gewährung eines Mehrbedarfs nach dem SGB II wegen nicht verschreibungspflichtiger Medikamente

Hat das Sozialgericht seine Entscheidung auf die im Einzelfall nicht gegebene medizinische Indikation und damit fehlende Unabweisbarkeit begehrter apothekenpflichtiger, nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Sinne von § 21 Abs. 6 SGB II gestützt, wirft dies keine grundsätzlichen Rechtsfragen über den konkreten Einzelfall hinaus auf.

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.12.2021 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Der Antrag des Klägers auf Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 144 Abs. 2 Nr. 1; SGB II § 21 Abs. 6; SGB V;

Gründe

I.

Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in einem Klageverfahren, das auf Gewährung eines Mehrbedarfs wegen nicht verschreibungspflichtiger Medikamente gerichtet war.