Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 23.07.2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in einem auf die Aufhebung eines Sanktionsbescheides gerichteten Klageverfahren.
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