LSG Mecklenburg-Vorpommern, vom 08.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen L 12 SF 41/14
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenBezeichnung einer DivergenzKeine Loslösung isolierter Aussagen vom tatsächlichen Bezugsrahmen
BSG, Beschluss vom 30.01.2017 - Aktenzeichen B 10 ÜG 28/16 B
DRsp Nr. 2017/10201
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenBezeichnung einer DivergenzKeine Loslösung isolierter Aussagen vom tatsächlichen Bezugsrahmen
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