Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. September 2017 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
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Im Streit ist die Verpflichtung des Beklagten, die Bestattungskosten für die im Juni 2012 verstorbene Mutter der Klägerin zu zahlen (1242,36 Euro).
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