BSG - Beschluss vom 21.03.2018
B 13 R 254/15 B
Normen:
Einigungsvertrag Art. 37 Abs. 1 S. 2; GG Art. 103 Abs. 1; SGB VI § 240 Abs. 2; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 160a Abs. 5; SGG § 62;
Vorinstanzen:
LSG Berlin-Brandenburg, vom 28.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 1219/11
SG Berlin, vom 01.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 27 R 1901/09

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenBezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches GehörNichtberücksichtigung des Vortrags einer Partei zum Facharbeiterstatus für einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

BSG, Beschluss vom 21.03.2018 - Aktenzeichen B 13 R 254/15 B

DRsp Nr. 2018/5989

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Nichtberücksichtigung des Vortrags einer Partei zum Facharbeiterstatus für einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung