LSG Bayern, vom 28.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 887/14
SG Augsburg, - Vorinstanzaktenzeichen 17 R 594/13
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenBezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung der tatrichterlichen Sachaufklärungspflicht durch einen im Berufungsverfahren nicht anwaltlich vertretenen Kläger
BSG, Beschluss vom 08.02.2017 - Aktenzeichen B 5 R 338/16 B
DRsp Nr. 2017/10073
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenBezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung der tatrichterlichen Sachaufklärungspflicht durch einen im Berufungsverfahren nicht anwaltlich vertretenen Kläger
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