LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 27.01.2022
L 5 AS 386/21 NZB
Normen:
SGG § 111 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 27.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 AS 3168/17

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenBezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fehlender Anordnung des persönlichen Erscheinens zu einem Termin

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2022 - Aktenzeichen L 5 AS 386/21 NZB

DRsp Nr. 2022/9532

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fehlender Anordnung des persönlichen Erscheinens zu einem Termin

Die Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten zu einem Termin einer mündlichen Verhandlung dient nicht in erster Linie der Gewährung rechtlichen Gehörs. Soweit im Rahmen des § 111 SGG keine Ermessenreduzierung auf "Null" vorliegt, stellt die fehlende Anordnung des persönlichen Erscheinens mithin keinen Verfahrensfehler i.S. § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG dar.

Tenor

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 27. Mai 2021 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 111 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in einem Urteil des Sozialgerichts Magdeburg. In der Sache begehrt er höhere Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Monate Januar bis Juli 2017.