Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 3. bis 6.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 160.511 Euro festgesetzt.
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Streitig ist die Entziehung der Zulassung eines Psychotherapeuten.
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