Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 10. September 2007 wird als unzulässig verworfen.
Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.609,49 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten um die Nachforderung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung.
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