Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Januar 2009 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Höhe der vom Kläger als gärtnerischer Unternehmer zu zahlenden Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
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