Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beschwerdegegnerin.
I.
Streitig ist, ob die Beklagte die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen im Widerspruchsverfahren zu erstatten hat.
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