LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 14.02.2013
L 11 AS 1171/12 NZB
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1; SGB II § 20 Abs. 2 S. 1; SGG § 144 Abs. 2 Nr. 1; SGG § 145 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 10.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 50 AS 4816/10

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Verfassungsmäßigkeit des Regelbedarfs für Alleinstehende beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.02.2013 - Aktenzeichen L 11 AS 1171/12 NZB

DRsp Nr. 2013/14071

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Verfassungsmäßigkeit des Regelbedarfs für Alleinstehende beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 10. September 2012 wird zurückgewiesen.

Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.

Der für das Beschwerdeverfahren gestellte Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Normenkette:

GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1; SGB II § 20 Abs. 2 S. 1; SGG § 144 Abs. 2 Nr. 1; SGG § 145 Abs. 1;

Gründe:

I. Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts (SG) Hannover vom 10. September 2012.