Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. Juni 2011 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 116,98 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Erstattung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, die der Kläger (JobCenter) an die beiden Kinder des Herrn K. (Versicherter) in der Zeit vom 25.7. bis 21.8.2006 erbracht hat.
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