Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. März 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Die Klägerin begehrt Rente wegen voller bzw teilweiser Erwerbsminderung im Zeitraum vom 1.7.2003 bis zum 31.7.2007. Sie macht geltend, dem Landessozialgericht (LSG) seien bei seiner Entscheidung über ihre Berufung gegen das klagabweisende Urteil des Sozialgerichts Berlin (
Die im Jahre 1946 in der Türkei geborene Klägerin bezieht seit 1.8.2007 Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
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