Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht - L 1 KR 43/03 - 30.03.2004,
SG Itzehoe, vom 04.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 86/01
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Beschluß vom 16.08.2004 - Aktenzeichen B 12 KR 37/04 B
DRsp Nr. 2004/16468
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
Auch wenn die Lückenhaftigkeit einer Norm behauptet wird, gilt die Rechtsprechung, dass zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die bloße Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer Norm nicht ausreiche, sondern dargetan sein müsse, welche Norm des Grundgesetzes verletzt sei und aus welchen Gründen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]