Auf Antrag der Klägerin und unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 23.09.2015 - 4 Sa 1287/14 - dahin berichtigt, dass auf Seite 2 im letzten Absatz nach den Worten "... in die Schule zu kommen." der weitere Satz eingefügt wird:
"Daraufhin habe er die automatisch generierte Rückantwort erhalten: 'Mache Urlaub von der digitalen Welt."
I.
Der Kläger begehrt die Berichtigung des Urteils vom 23.09.2015 - 4 Sa 1287/14 - bzw. dessen Tatbestandes.
Im Urteil heißt es auf Seite 4, 3. Absatz:
"... Mit Schriftsatz vom 22.09.2015 hat die Klägerin erstmals bestritten, im August 2013 eine E-Mail des Schulleiters erhalten zu haben, in der er sie gebeten habe, zur Unterzeichnung des Vertrages in der Schule zu erscheinen. ..."
Weiter heißt es auf Seite 9 im letzten Absatz des Urteils:
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