Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 21.02.2022 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
Kosten des Verfahrens sind nicht zu erstatten.
Die zulässige Beschwerde des Antragsgegners ist begründet.
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