LAG Köln - Urteil vom 20.04.2012
4 Sa 1007/11
Normen:
Protokollnotiz zu § 1 MTV für Redakteure und Redakteurinnen an Tageszeitungen;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 19.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 839/11

Begriff des Redakteurs iS der Redakteurstarifverträge; Journalist aus der Anzeigenabteilung

LAG Köln, Urteil vom 20.04.2012 - Aktenzeichen 4 Sa 1007/11

DRsp Nr. 2012/18781

Begriff des Redakteurs iS der Redakteurstarifverträge; Journalist aus der Anzeigenabteilung

Ein Journalist, der organisatorisch der Anzeigenabteilung einer Tageszeitung zugeordnet ist, deren Weisungen untersteht und fast ausschließlich und regelmäßig mit der Erstellung von Publikationen befasst ist, die die Anzeigenabteilung verantwortet, ist nicht Redakteur im Sinne des Manteltarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure der Tageszeitungen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 19.07.2011 - 6 Ca 839/11 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Protokollnotiz zu § 1 MTV für Redakteure und Redakteurinnen an Tageszeitungen;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Eingruppierung des Klägers, insbesondere darum, ob der Kläger im Sinne des Manteltarifvertrages, des Gehaltstarifvertrages und des Tarifvertrages über die Altersversorgungen für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen kreativ an der Erstellung des redaktionellen Teils von Tageszeitungen regelmäßig mitwirkt, er "Alleinredakteur" im Sinne des Gehaltstarifvertrages ist und über entsprechende Zahlungsansprüche.

Die Beklagte ist ein Zeitungsverlag und gibt die beiden Titel A Zeitung (AZ) und A Nachrichten (AN) heraus. Die Tageszeitungen enthalten mehrmals im Jahr Sonderveröffentlichungen.

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